Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einladungen zu
Fortbildungsveranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt)
 

Unsere Einladungen erfolgen zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen. Mit der Annahme der Einladung akzeptieren Sie diese.

 

Bezug der Veranstaltung zur beruflichen Tätigkeit

Einladungen zu Veranstaltungen dienen ausschließlich Ihrer beruflichen Weiterbildung und dem Wissenschaftsaustausch. Aus diesem Grund laden wir nur Angehörige der Fachkreise ein, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einen direkten Bezug zu dem Thema der Veranstaltung haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Einladung weder in der Absicht noch in der Erwartung erfolgt, dass bei zukünftigen Beschaffungsaufträgen eine Entscheidung zugunsten von Produkten unseres Unternehmens getroffen wird. 


Wichtiger Hinweis zum Transparenzkodex

Aufgrund des geltenden Transparenzkodexes ist Astellas verpflichtet, alle ab 01.01.2015 gemachten geldwerten Zuwendungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen an Angehörige der Fachkreise offenzulegen. Dieser Verpflichtung möchte Astellas nachkommen und bittet Sie daher einmalig um ausdrückliche Zustimmung zur Veröffentlichung aller an Sie von Astellas geleisteten Zahlungen oder geldwerten Zuwendungen. Ein Exemplar der schriftlichen Einverständniserklärung zur Veröffentlichung wird Ihnen gesondert zur Unterschrift vorgelegt.

 

Dienstherrengenehmigung

Soweit Sie in einem Angestellten-Verhältnis arbeiten, steht Ihre Teilnahme unter dem Vorbehalt der Genehmigung/Einverständnis durch Ihren Arbeitgeber/Dienstherren vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn.

 
Reiseorganisation und Übernahme von Reisekosten

Sofern in Ihrer Einladung die Übernahme von Reisekosten gewährt wird, werden Sie von unserem Partner-Reisebüro kontaktiert. Unser Partner-Reisebüro bucht für Sie, im Auftrag und auf Kosten von Astellas, einen Flug oder ein Zugticket für die An- und Abreise zum Veranstaltungsort. Darüberhinausgehende Kosten werden nicht übernommen wie z.B. Fahrten mit Privat-PKW, Parktickets, Taxifahrten, Mietwagen, Car-Sharing, etc.
Eine Kostenübernahme von Bahncard und ähnlichen Pauschalvergünstigungen, die über die Dauer der Reise hinaus Gültigkeit haben und von Ihnen genutzt werden, ist nicht möglich. 


An- und Abreisezeiten

Die Anreise und Abreise muss zeitnah zu Beginn bzw. zum Ende der Veranstaltung erfolgen (siehe Einladung). Zeitnah bedeutet:

  • für innerdeutsche Veranstaltungen, dass die Anreise an den Veranstaltungsort und die Abreise vom Veranstaltungsort innerhalb von 6 Std. erfolgen muss.
  • für europäische Veranstaltungen, dass die Anreise an den Veranstaltungsort und die Abreise vom Veranstaltungsort innerhalb von 12 Std. erfolgen muss.
  • für außereuropäische Veranstaltungen, dass die Anreise an den Veranstaltungsort und die Abreise vom Veranstaltungsort innerhalb von 24 Std. erfolgen.

Für Veranstaltungen in Deutschland hat die An- und Abreise am gleichen Tage von Beginn und Ende der Veranstaltung zu erfolgen, sofern dies zumutbar ist. Als zumutbar gilt hierbei eine Abreise vom Wohnort ab 6.00 Uhr morgens und eine Ankunft am Wohnort bis 23.00 Uhr.

Erfolgt die An- oder Abreise jeweils einen Tag vor oder nach Veranstaltung, so hat dies so zu erfolgen, dass der An- bzw. Abreisetag nicht anderweitig für Freizeitaktivitäten genutzt werden kann.

Eine darüberhinausgehende verfrühte Anreise/Verlängerung, gleichgültig aus welchem Grund, stellt eine private Umwidmung dar. In diesem Fall sehen wir uns gezwungen, Ihnen die gesamten von Astellas verauslagten Kosten in Rechnung zu stellen.

 

Hotel

Sofern in Ihrer Einladung Übernachtungskosten gewährt werden, bucht und bezahlt Astellas für Sie ein Zimmer inklusive Frühstück. Sämtliche Extras wie Minibar, Pay TV, Internet, Telefon, Zimmerservice, Early Check-In/Late Check-Out oder sonstige Dienstleistungen, die in keinem direktem Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, werden nicht übernommen.

 

Mitnahme von Begleitpersonen

Die Mitnahme von Begleitpersonen aus privaten Gründen ist – auch wenn Sie dafür die Kosten übernehmen – nicht gestattet, da der Eindruck entstehen kann, dass der mit der Einladung verfolgte Zweck, nämlich die berufliche Fortbildung, nur noch von untergeordneter Bedeutung ist.

Wir behalten uns in einem begründeten Fall der privaten Umwidmung vor, Ihnen die gesamten von Astellas verauslagten Kosten in Rechnung zu stellen, um hierdurch steuerliche und ggf. strafrechtliche Folgen für Sie als auch für uns auszuschließen.

 

Digitales Veranstaltungsformat

Die Teilnahme an einer digitalen Veranstaltung setzt bestimmte technische Bedingungen – wie eine stabile Internetverbindung, aktuelle Browserversion, Lautsprecher oder Headset, Adobe Flashplayer - voraus. Ihre individuellen Zugangsinformationen werden an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse versandt. Diese sind sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen.

 

Verpflegung

Bitte beachten Sie, dass eine Verpflegung nur im Rahmen von Astellas organisierten Veranstaltungen in angemessenen Umfang angeboten wird. Digitale Veranstaltungen sind hiervon ausgeschlossen.

 

Teilnahmebescheinigung

Die Teilnahmebescheinigung muss Ihre Anwesenheit bei der Veranstaltung belegen. Sofern Ihre Anwesenheit nicht belegt werden kann, behalten wir uns eine Prüfung auf eine private Umwidmung des Aufenthaltes vor.

 

Verhinderung, Absage, No-Show

Sollten Sie nach Annahme Ihrer Einladung ohne rechtzeitige Absage doch nicht an dem von Ihnen angegebenen Veranstaltungszeitraum teilnehmen, behalten wir uns vor, Sie von zukünftigen Einladungen zu Veranstaltungen auszuschließen.

 

Meldung von Nebenwirkungen

Wenn Sie eine Nebenwirkung zu einem Produkt von Astellas melden möchten oder eine andere Information zur Arzneimittelsicherheit (inkl. Reklamation) haben, senden Sie bitte eine Nachricht an de-pharmacovigilance@astellas.com.


Bei Fragen steht Ihnen unser Veranstaltungsteam gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail fortbildung.de@astellas.com oder telefonisch unter 089/ 4544-4544.

 

Eine interessante Veranstaltung wünscht Ihnen

 

Ihre Astellas Pharma GmbH

 

MAT-DE-NON-2023-00232, erstellt 08.2023